Der Beitragsanteil wird im Sinne der Bestimmungen des § 78 WRG 1959 nach der Anzahl der Anschlüsse an der Hauptleitung berechnet. Die Genossenschaftsversammlung beschließt: die Kosten des erstmaligen Anschlusses eines neuen Mitgliedes, die Höhe des m3 Preises für das entnommene Wasser, den jährlichen Grundpreis für den Wasserzähler sowie den Anteil pro Mitglied für die Finanzierung von unvorhersehbaren Ausgaben.
Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, welche Betreiber von Objekten oder Anlagen im Zuständigkeitsbereich der WWG St. Michael sind und bei denen ein Wasseranschluß erforderlich ist.
Die Anschlussgebühr für einen erstmaligen Anschluss eines neuen Mitgliedes beträgt:
Der Preis für den Wasserzähler beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Preis für die Bereitstellung von Trinkwasser sowie Messung, Abrechnung und Inkasso des einzelnen Zählers.
Der jährliche Grundpreis beträgt:
Preisliste (Gesamtübersicht)
gültig ab 01.10.2023
Verbrauchsabhängiger Preis mit Preiseinheit je verbrauchtem m³ Trinkwasser. Der Verbrauchspreis (Wasserlieferungspreis) pro m³ entnommenen Wassers beträgt: