Neuerrichtung und Sanierung

Beschluss über die Neuerrichtung einer Wasseraufbereitungsanlage

Aufgrund von altersbedingter Notwendigkeit wurde festgestellt, dass eine Sanierung bzw. Neuerrichtung einer Wasseraufbereitungsanlage zwingend erforderlich ist. Nach Durchführung von externen Berechnungen wurde festgestellt, dass ein Neubau einer Wasseraufbereitungsanlage die kostengünstigere Variante ist. Daraufhin wurde in der Ausschusssitzung vom 25.11.2015 der Beschluss gefasst, der Genossenschaftsversammlung den Neubau einer Aufbereitungsanlage zu empfehlen. Diese Empfehlung wurde von der Genossenschaftsversammlung angenommen und mit Mehrheit beschlossen.


Sanierung des Rohrleitungsnetzes der Wasserwerksgenossenschaft St. Michael

In einem weiteren Schritt wird bei sichergestellter durchgehenden Versorgung auch das Rohrleitungsnetz saniert. Die Genossenschaft beabsichtigt dieses Bauvorhaben in meherern Bauabschnitten durchzuführen.


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  • Allen diesen Anträgen, die vom Ausschuss gestellt wurden, hat die Generalversammlung zugestimmt. Wir werden Sie hier auf unserer Internetseite laufend über Beginn, die Festlegung der Bauabschnitte, den Baufortschritt bzw. über die etappenweise Fertigstellung unserer Bauvorhaben informieren.